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Formulare
Für den Fall der Fälle
Sie möchten Dritte bevollmächtigen, Auskünfte über Ihre Kommanditbeteiligung einzuholen, Ihrem Vermögensberater Einsicht in die Investor's Lounge (IVL) gewähren oder Ihren Fondsanteil per Schenkung oder Veräußerung übertragen? Hier finden Sie die richtigen Vordrucke.
Legitimationsunterlagen
Pflichten des Geldwäschegesetzes
Seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes am 21. August 2008 unterliegt die Nordcapital Treuhand bei den von der Nordcapital Emissionshaus initiierten geschlossenen Fonds, bei denen sie als Treuhänder fungiert, vollumfänglich den Pflichten des neuen Geldwäschegesetzes.
Vor diesem Hintergrund hat sie unter anderem die Anleger der geschlossenen Fonds zu identifizieren ("Know Your Customer"-Prinzip).
Die Nordcapital Treuhand hat ihre aus dem GwG resultierenden Pflichten vertraglich auf die für den Vertrieb zuständige Nordcapital Emissionshaus übertragen. Nordcapital Emissionshaus ihrerseits überträgt die Pflichten nach dem GwG – insbesondere die Identifizierungspflichten – nach Maßgabe des unten genannten Leitfadens auf vertraglich gebundene Vermittler geschlossener Fonds, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind.